Compliance in der Lieferkette
Das Lieferkettengesetz ist in Kraft! Was ist jetzt zu tun?
Referent: Karl Würz, Vorstandsmitglied Netzwerk Compliance e. V. und Geschäftsführer der CompCor Compliance Solutions GmbH & Co. KG
Der Bundestag hat am 11.06.2021 das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG“ verabschiedet. Hiermit werden größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland verpflichtet, ihrer globalen Verantwortung in der Lieferkette stärker nachzukommen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen mit 3000 Beschäftigten, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Wir möchten Ihnen die Inhalte des Gesetzes vorstellen und darstellen, welche Auswirkungen dies auf die Unternehmen haben wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können.
Die wesentlichen Stichworte des Gesetzes sind:
• Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte in der gesamten Lieferkette sorgen (hierzu zählen u.a. auch Arbeitssicherheit, Umweltschutz).
• Diese Pflichten umfassen u.a. Risikoanalyse, Präventions- und Kontrollmaßnahmen.
• Es müssen Schulungen für Lieferanten angeboten werden.
• Es müssen Beschwerdemöglichkeiten sowohl für unmittelbare als auch für Dritte eingerichtet werden.
• Es muss jährlich ein Bericht über die Maßnahmen und Feststellungen erstellt werden.
• Wie können die Anforderungen im Unternehmen umgesetzt werden?
• Was ist nun zu tun? (Vertragsänderungen, Risikoanalyse der Lieferanten, Kontrollprozess, erforderliche Software u.a.)
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie jetzt eine E-Mail an office (at) compcor.de und melden sich an, wir lassen Ihnen rechtzeitig die Einwahldaten zukommen.
Bitte geben Sie, als Mitglied des Netzwerk Compliance e. V. bei der Anmeldung das Stichwort „Netzwerk Compliance“ an, damit Sie dementsprechend zugeordnet werden können.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Für die Teilnahme benötigen Sie einen PC mit Internetanschluss und Audioausgabe. Ihre Anmeldedaten werden nur zur Durchführung des Online-Seminars verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt. Beachten Sie bitte außerdem, dass andere Online-Seminar-Teilnehmer während des Online-Seminars Ihren Anmeldenamen sehen können.
Juni 2021