Kartellrecht

Die Arbeitsgruppe "Kartellrechts-Compliance" soll die Angst vor der vermeintlichen Komplexität des Kartellrechts nehmen und es damit denjenigen Vereinsmitgliedern zugänglich machen, die einen Einstieg in diese Thematik suchen.

Auch für diejenigen Vereinsmitglieder, die bereits Erfahrungen im Bereich Kartellrechts-Compliance sammeln konnten oder sich gar überwiegend damit beschäftigen, soll die Arbeitsgruppe eine wertvolle Plattform für praxisrelevanten Wissens- und Erfahrungsaustausch bieten.

Dabei soll die Arbeitsgruppe nicht zum Kartellrechtsexperten ausbilden, sondern seinen Mitgliedern ein solides Verständnis der Grundlagen des Kartellrechts vermitteln, über aktuelle Entwicklungen informieren und die gemeinsame Entwicklung effizienter Kontrollmechanismen fördern, um kartellrechtliche Risiken im Unternehmen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Weitere Informationen zu den Tätigkeiten der Arbeitsgruppe Kartellrecht finden Sie hier.

 

Die Arbeitsgruppe trifft sich zweimal im Jahr.